Dienstleistungen
Zum Tagesgeschäft des Steuerberaters gehört das Erstellen von Steuererklärungen. Angesprochen sind alle, Arbeitnehmer, Beamte, Kapitalanleger, Vermieter, Rentner usw.
Weiter befasst sich die Kanzlei mit dem Erstellen von Gewinnermittlungen und betrieblichen Steuererklärungen.
Zusätzlich berät sie in Fällen, in denen ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid notwendig erscheint, und vertritt Sie auch vor dem Finanzgericht.
Es werden auch seltenere Steuerfragen gelöst, etwa aus dem Bereich der Erbschaftssteuer und derr Schenkungssteuer und der Grunderwerbssteuer. [Im Gesetzblatt schreiben sich diese Steuerarten mit einem Binnen-s weniger.]
Sie können sich auch dann hier beraten lassen, wenn Sie Fragen zum Steuerstrafrecht haben. Dies umfasst auch das Erstatten von Selbstanzeigen, die Vertretung bei Steuerordnungswidrigkeiten sowie alle steuerlichen Fragen, die von Vorschriftenb des Steuerstrafrechts abhängig sind, wie etwa im Falle der Festsetzung von Hinterziehungszinsen oder der Haftung.